Verkehrserziehung ganz anders. Mit Promillerechner und Rauschbrillen veranschaulichte Polizeikommissarin Machalert den Leistungskursen Englisch und Kunst aus dem 1. Semester den Einfluss von Alkohol auf den menschlichen Körper.
Zunächst informierte sie über die anatomischen Gegebenheiten des Menschen. Aufgrund der höheren Muskelmasse bei Männern weisen diese beim selben Alkoholkonsum einen geringeren Blutalkoholspiegel als Frauen auf. Was aber nicht heißt, dass die Jungen mehr Alkohol vertragen als die Mädchen. Denn das Vertragen von Alkohol und der Blutalkoholspiegel sind nicht gleichzusetzen. Hier gilt die Devise: Wer im Training steht, verträgt auch mehr.
Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass man den Blutalkoholspiegel senken kann, indem man etwas isst. Alles was an alkoholischen Getränken in den Körper gelangt, wird auch zu Buche getragen.
Für alle Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot. Dieses beläuft sich auf die Probezeit von zwei Jahren und verlängert sich, wenn das 20. Lebensjahr nach Ablauf der Probezeit noch nicht vollendet wurde.
Die Ausfallerscheinungen, die der Konsum des Genussgifts Alkohol mit sich trägt, konnten die Schüler selbst mit Hilfe der Rauschbrille, die das Sichtfeld von Alkoholisierten imitiert, erfahren. Der Versuch auf einer Linie entlang zu laufen scheiterte fast immer kläglich und sorgte für Unterhaltung bei den Zuschauern.
Wenig amüsant ist dagegen, dass man bereits ab einem Alkoholspiegel von 0,3 Promille strafrechtlich verfolgt werden kann. Ab 1,1 Promille besteht ein Strafbestand. Mit dem 10. Lebensjahr ist man schadensersatzpflichtig und bei einer Verurteilung gilt der Anspruch auf Schadensersatz für 30 Jahre.
Angesichts der Fakten und Erfahrungen bleibt nur eins zu sagen:
DON`T DRINK AND DRIVE!