FAQ

FAQ – Ihre Fragen, unsere Antworten

Sie haben Fra­gen zum Otto-Nagel-Gym­na­si­um? Auf die­ser Sei­te fin­den Sie Ant­wor­ten auf die The­men, die Erzie­hungs­be­rech­tig­te und Inter­es­sier­te beson­ders häu­fig bewegen.

Und falls doch noch eine Fra­ge offen­blei­ben soll­te: Zögern Sie nicht, sich bei uns zu mel­den: per Mail an sekretariat(at)ong.berlin oder tele­fo­nisch unter 030 /​514 38 64. Wir neh­men uns gern Zeit für Ihr Anlie­gen und hel­fen Ihnen per­sön­lich weiter.

Noch schö­ner ist das Ken­nen­ler­nen vor Ort: Besu­chen Sie unse­ren Tag der offe­nen Tür oder einen unse­rer Eltern­in­for­ma­ti­ons­aben­de. Die aktu­el­len Ter­mi­ne fin­den Sie hier – wir freu­en uns auf Sie.

Das Sekre­ta­ri­at wird betreut durch Frau Dach­roth und Herrn Schil­ler. Das Schul­se­kre­ta­ri­at ist tele­fo­nisch täg­lich unter der Num­mer: 030 /​514 38 64 von 7:30 – 15:00 Uhr erreich­bar. An Wochen­en­den und in den Feri­en ist das Büro nicht besetzt.

Sprech­zei­ten des Sekre­ta­ri­ats:
mon­tags bis frei­tags
7:30 Uhr – 14 Uhr

Ger­ne kön­nen Sie unser Team auch per E‑Mail kon­tak­tie­ren unter: sekretariat@ong.berlin

Die aktu­el­le Ver­si­on unse­rer Haus­ord­nung sowie die Unter­richts- und Pau­sen­zei­ten sind hier zu finden.

Wenn Ihr Kind krank ist, infor­mie­ren Sie bit­te das Klas­sen­lei­ter­team bzw. die Tuto­rin oder den Tutor per E‑Mail. Die Ent­schul­di­gung soll­te vor Unter­richts­be­ginn erfol­gen und soll­te eine Anga­be über die vor­aus­sicht­li­che Dau­er des Fern­blei­bens ent­hal­ten. Ein Anruf im Sekre­ta­ri­at ist nicht erforderlich.

Die schrift­li­che Krank­mel­dung durch Eltern/​Erziehungsberechtigte bzw. durch den Arzt kann bis zu drei Tagen nach dem ers­ten Fehl­tag nach­ge­reicht werden.

In jedem Fall haben die Schü­le­rin­nen oder Schü­ler am Tag der Rück­kehr in die Schu­le zusätzlich
eine schrift­li­che, eigen­hän­dig unter­schrie­be­ne, Erklä­rung der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten vor­zu­le­gen, aus
der sich die Dau­er des Fern­blei­bens sowie der Grund dafür (zum Bei­spiel Krank­heit) ergeben.

Die Schu­le behält sich vor, in begrün­de­ten Ein­zel­fäl­len eine „Attest­pflicht” für betref­fen­de Ober­stu­fen­schü­le­rin­nen und ‑schü­lern ein­zu­füh­ren.
Bei Abitur­prü­fun­gen ist immer ein ärzt­li­ches Attest, das die Prü­fungs­un­taug­lich­keit beschei­nigt, nötig. Andern­falls kann das Feh­len nicht ent­schul­digt wer­den und führt zum Nicht­be­stehen der Prüfung.

Das Gespräch dient in ers­ter Linie dazu, ein­an­der ken­nen­zu­ler­nen und sich einen ers­ten Ein­druck zu ver­schaf­fen. Das Gespräch fin­det zwi­schen dem Kind und einem Schul­lei­tungs­mit­glied statt. Ein Eltern­teil kann zudem als Gast beim Gespräch dabei sein.

Zu Beginn stellt sich das Kind kurz vor. Dazu kann der Steck­brief – der zu die­sem Ter­min mit­ge­bracht wer­den soll­te – genutzt wer­den. Danach wer­den eini­ge klei­ne Auf­ga­ben (z.B. Ver­voll­stän­di­gung einer Zah­len­rei­he, schrift­li­che Addi­ti­on, …) gemein­sam durch­ge­führt. Dadurch erhal­ten Sie einen Ein­blick in die Anfor­de­run­gen unse­res Gymnasiums.

Die Kri­te­ri­en unter­schei­den sich in den 5. und 7. Klassen. 

Die aktu­el­len Auf­nah­me­be­din­gun­gen für das kom­men­de Schul­jahr 2026/​27 fin­den Sie hier:

Anmel­dung für die 5. Klasse

Anmel­dung für die 7. Klasse

Für die fünf­ten Klas­sen sind die Bewer­tun­gen im Kom­pe­tenz­gut­ach­ten auf der För­der­pro­gno­se von Bedeu­tung.
Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zum Kom­pe­tenz­gut­ach­ten fin­den Sie hier.

Grund­sätz­lich kann Ihr Kind jeden Mac nut­zen. Vor­aus­set­zung ist, dass die aktu­el­le Soft­ware funk­tio­niert. Gern emp­feh­len wir Ihnen auf der 0. Eltern­ver­samm­lung ein Gerät.

Nein, Richt­wert sind 30 Minu­ten pro Block. In den ers­ten Jah­ren begin­nen wir mit einem Tag in der Woche. Mit zuneh­men­dem Alter dür­fen unse­re Schü­le­rin­nen und Schü­ler selbst wäh­len, ob sie am Mac oder hand­schrift­lich schrei­ben. 

Alle not­wen­di­gen Schrit­te füh­ren Infor­ma­tik-Leh­re­rin­nen und ‑leh­rer in den ers­ten Wochen mit Ihren Kin­dern durch. Dazu zählt auch die Instal­la­ti­on not­wen­di­ger Software.

Die Schu­le nutzt grund­sätz­lich nur kos­ten­lo­se Apps. Wird eine kos­ten­pflich­ti­ge Anwen­dung benö­tigt, wer­den Schul­li­zen­zen zur Ver­fü­gung gestellt.