Wie sind die Sprechzeiten des Sekretariats?
Das Sekretariat wird betreut durch Frau Dachroth und Herrn Schiller. Das Schulsekretariat ist telefonisch täglich unter der Nummer: 030 / 514 38 64 von 7:30 – 15:00 Uhr erreichbar. An Wochenenden und in den Ferien ist das Büro nicht besetzt.
Sprechzeiten des Sekretariats:
montags bis freitags
7:30 Uhr – 14 Uhr
In dringenden Fällen sowie nach Terminabsprache ist das Sekretariat ebenfalls zu erreichen.
Gerne können Sie Frau Dachroth und Herrn Schiller auch per E-Mail kontaktieren unter:
sekretariat@ong.berlin
Wo finde ich die Hausordnung?
Die Hausordnung, Unterichts- und Pausenzeiten finden sie hier.
Wo sehe ich meinen Stunden-/Vertretungsplan?
Der Stunden- und Vertretungsplan ist unter WebUntis erreichbar.
Apps sind für das Smartphone bei Google Play und im App Store verfügbar.
Mein Kind ist krank. Wo muss ich es krankmelden?
Die Entschuldigung sollte vor dem Unterricht erfolgen. Die schriftliche Krankmeldung durch Eltern bzw. durch den Arzt kann bis zu drei Tagen nach dem ersten Fehltag nachgereicht werden. Die Eltern können in der Sek I ihre Kinder ohne ärztliches Attest entschuldigen. Schreiben Sie hierzu bitte eine E-Mail an das Klassenleiterteam, ein Anruf im Sekretariat ist nicht notwendig.
Volljährige Schüler in der Sek II können sich bis zu drei Tage beim Tutor entschuldigen.
Bei Klausuren in der Oberstufe ist immer ein ärztliches Attest nötig, andernfalls kann das Fehlen nicht entschuldigt werden und führt zum Nichtbestehen der Klausur.
Wo finde ich die E-Mail-Adressen der Lehrerinnen und Lehrer?
Die E-Mail-Adressen aller Lehrerinnen und Lehrer sowie sonstiger Mitarbeiter finden Sie unter Kollegium.
Wo befinden sich die Turnhallen?
Nach aktuellem Stand verfügt das ONG leider nicht über eigene Turnhallen am Schulstandort.
Daher wird auf folgende Örtlichkeiten ausgewichen:
- TH2 – Eugen-Roth-Weg 18-22
- TH3 – Eugen-Roth-Weg 18-22
- TH4 – Annenstraße 31
Welche Interessengemeinschaften (IG) gibt es?
Eine Vorstellung aller angebotenen IG finden Sie hier.
Wie kann ich mich als Elternteil einbringen?
Gern können Sie sich als Elternsprecher der Klasse Ihres Kindes wählen lassen. Damit werden Sie Mitglied der Gesamtelternvertrteung. Die Mitarbeit in anderen Gremien steht den Elternvertretern auch offen.
Darüber hinaus freuen wir uns über Ihre Mitwirkung im Schüler-Eltern-Lehrer-Forum „Digitaler Alltag“. Gern können Sie auch SELF-Gruppen zu eigenen Themen ins Leben rufen.
Wie läuft die Bewerbung ab?
Alle grundlegenden Informationen erhalten Sie auf den Elterninformationsabenden oder online hier.
Bitte beachten Sie, dass Sie zum Übergang zur fünften Klasse bis Dezember ein Beratungsgespräch an der Grundschule zum Übergang auf das Gymnasium wahrnehmen sollten. Hier äußern Sie den Wunsch zum Übergang an das Gymnasium, damit erforderliche Unterlagen ausgestellt werden (Zeugnis, Förderprognose, Anmeldeformular).
Zum Übergang in die siebte Klasse erhalten Sie diese Unterlagen unaufgefordert.
Was sind Inhalte des Schnelllernertests, wie kann ich mich vorbereiten?
Der Schnelllernertest ist ein auf das Alter der Anwärter angepasster Eignungstest. Eine Vorbereitung ist grundsätzlich nicht notwendig. Dennoch kann Vertrautmachen mit bestimmten Aufgabenformaten hilfreich sein. Hier empfiehlt sich das Bearbeiten von IQ-Tests für Kinder im Alter von zehn Jahren.
Häufig überprüfen die Aufgaben den Wortschatz, das Erkennen von logischen Reihen oder Strukturen sowie das räumliche Sehen.
Hinweis: Der Test ist so ausgerichtet, dass er die Getesteten unter Zeitdruck setzt, um zu sehen, wie erfolgreich die Kinder unter Belastung arbeiten. Es ist kein Grund zur Besorgnis, wenn einzelne Aufgaben falsch oder nicht gelöst werden.
Was ist Inhalt des Beratungsgesprächs?
Das Gespräch dient in erster Linie dazu, einander kennenzulernen und sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Das Gespräch findet statt zwischen dem Kind und einem Schulleitungsmitglied. Ein Elternteil ist Gast im Gespräch.
Zu Beginn stellt sich das Kind kurz vor. Dazu kann der Steckbrief – der zu diesem Termin mitgebracht werden sollte – genutzt werden. Danach werden einige kleine Aufgaben (Vervollständigung einer Zahlenreihe, schriftliche Addition, …) gemeinsam durchgeführt. Somit erhalten Sie einen Einblick in die Anforderungen unseres Gymnasiums.
Nach welchen Kriterien findet die Aufnahme statt?
Pro Jahrgang werden in der Regel zwei fünfte Klassen mit je 30 Schülerinnen und Schülern und zwei siebte Klassen mit je 32 Schülerinnen und Schülern aufgenommen.
Die Kriterien unterscheiden sich in den 5. und 7. Klassen:
- 5. Klasse: Aufnahme nach Rankingliste (10 Punkte Gutachten Grundschule, 10 Punkte Schnelllernertest) – Geschwister spielen hier keine Rolle
- 7. Klasse: Aufnahme 60% nach Rankingliste, 10% Härtefälle (ersatzweise Geschwisterregelung), 30% Los
Für die fünften Klassen sind die Bewertungen im Kompetenzgutachten auf der Förderprognose von Bedeutung. Sind alle Kompetenzen mindestens mit „gut ausgeprägt“ bewertet, erhält das Kind einen Punkt. Für jede weitere der hervorgehobenen Kompetenzen erhält es einen weiteren Punkt, bessere Leistungen in anderen Kompetenzen bleiben unberücksichtigt.
Gehen Sie bitte mit den Grundschulen ins Gespräch, wenn unterschiedliche Auffassungen über die Kompetenzen bestehen.
Wo finde ich Informationen zum MSA?
Alle Schüler erhalten während der 10. Klasse Informationen durch den Mittelstufenkoordinator Herrn Tietz, der Ihnen auch alle Formalien in einem Moodle-Kurs zusammenstellt.
Falls Sie sich bereits im Voraus informieren möchten, können Sie das auf unserer Webseite sowie in einem gesonderten Beitrag und auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Wo genau erhalte ich Informationen für die Prüfung in besonderer Form (Präsentationsprüfung)?
Auch dazu informiert Herr Tietz die Schüler rechtzeitig.
Die Prüfung in besonderer Form besteht aus einer Präsentation mit anschließendem Prüfungsgespräch. Die Präsentation ist in allen in der Klasse 10 erteilten Fächern mit Ausnahme von Deutsch, Englisch und Mathematik möglich. Die Themenwahl ist schriftlich an die betreuende Lehrkraft in der den Schülern mitgeteilten Frist einzureichen. Die Schüler erhalten danach eine schriftliche Mitteilung über die Festsetzung der Thematik.
Die Prüfung ist grundsärtlich als Gruppenprüfung zu halten, Ausnahmen können begründet beantragt werden.