Auf dieser Seite beantworten wir alle häufig gestellten Fragen.
Das Sekretariat wird betreut durch Frau Scharbert. Das Schulsekretariat ist telefonisch täglich unter der Nummer: 030 / 514 38 64 von 7:30 – 15:00 Uhr erreichbar. An Wochenenden und in den Ferien ist das Büro nicht besetzt.
Sprechzeiten des Sekretariats:
montags bis freitags
7:30 Uhr – 14 Uhr
In dringenden Fällen sowie nach Terminabsprache ist das Sekretariat ebenfalls zu erreichen.
Gerne können Sie Frau Scharbert auch per E-Mail kontaktieren unter:
sekretariat@otto-nagel-gymnasium.de
Die Hausordnung, Unterichts- und Pausenzeiten finden sie hier.
Der Stunden- und Vertretungsplan ist unter WebUntis erreichbar.
Apps sind für das Smartphone bei Google Play und im App Store verfügbar.
Die Entschuldigung sollte vor dem Unterricht erfolgen. Die schriftliche Krankmeldung durch Eltern bzw. durch den Arzt kann bis zu drei Tagen nach dem ersten Fehltag nachgereicht werden. Die Eltern können in der Sek I ihre Kinder ohne ärztliches Attest entschuldigen. Schreiben Sie hierzu bitte eine E-Mail an das Klassenleiterteam, ein Anruf im Sekretariat ist nicht notwendig.
Volljährige Schüler in der Sek II können sich bis zu drei Tage beim Tutor entschuldigen.
Bei Klausuren in der Oberstufe ist immer ein ärztliches Attest nötig, andernfalls kann das Fehlen nicht entschuldigt werden und führt zum Nichtbestehen der Klausur.
Die E-Mail-Adressen aller Lehrerinnen und Lehrer sowie sonstiger Mitarbeiter finden Sie unter Kollegium.
Nach aktuellem Stand verfügt das ONG leider nicht über eigene Turnhallen am Schulstandort.
Daher wird auf folgende Örtlichkeiten ausgewichen:
- TH2 – Eugen-Roth-Weg 18-22
- TH3 – Eugen-Roth-Weg 18-22
- TH4 – Annenstraße 31
Eine Vorstellung aller angebotenen IG finden Sie hier.
Gern können Sie sich als Elternsprecher der Klasse Ihres Kindes wählen lassen. Damit werden Sie Mitglied der Gesamtelternvertrteung. Die Mitarbeit in anderen Gremien steht den Elternvertretern auch offen.
Darüber hinaus freuen wir uns über Ihre Mitwirkung im Schüler-Eltern-Lehrer-Forum „Digitaler Alltag“. Gern können Sie auch SELF-Gruppen zu eigenen Themen ins Leben rufen.
Alle grundlegenden Informationen erhalten Sie auf den Elterninformationsabenden oder online hier.
Bitte beachten Sie, dass Sie zum Übergang zur fünften Klasse bis Dezember ein Beratungsgespräch an der Grundschule zum Übergang auf das Gymnasium wahrnehmen sollten. Hier äußern Sie den Wunsch zum Übergang an das Gymnasium, damit erforderliche Unterlagen ausgestellt werden (Zeugnis, Förderprognose, Anmeldeformular).
Zum Übergang in die siebte Klasse erhalten Sie diese Unterlagen unaufgefordert.
Der Schnelllernertest ist ein auf das Alter der Anwärter angepasster Eignungstest. Eine Vorbereitung ist grundsätzlich nicht notwendig. Dennoch kann Vertrautmachen mit bestimmten Aufgabenformaten hilfreich sein. Hier empfiehlt sich das Bearbeiten von IQ-Tests für Kinder im Alter von zehn Jahren.
Häufig überprüfen die Aufgaben den Wortschatz, das Erkennen von logischen Reihen oder Strukturen sowie das räumliche Sehen.
Hinweis: Der Test ist so ausgerichtet, dass er die Getesteten unter Zeitdruck setzt, um zu sehen, wie erfolgreich die Kinder unter Belastung arbeiten. Es ist kein Grund zur Besorgnis, wenn einzelne Aufgaben falsch oder nicht gelöst werden.
Das Gespräch dient in erster Linie dazu, einander kennenzulernen und sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Das Gespräch findet statt zwischen dem Kind und einem Schulleitungsmitglied. Ein Elternteil ist Gast im Gespräch.
Zu Beginn stellt sich das Kind kurz vor. Dazu kann der Steckbrief – der zu diesem Termin mitgebracht werden sollte – genutzt werden. Danach werden einige kleine Aufgaben (Vervollständigung einer Zahlenreihe, schriftliche Addition, …) gemeinsam durchgeführt. Somit erhalten Sie einen Einblick in die Anforderungen unseres Gymnasiums.
Pro Jahrgang werden in der Regel zwei fünfte Klassen mit je 30 Schülerinnen und Schülern und zwei siebte Klassen mit je 32 Schülerinnen und Schülern aufgenommen.
Die Kriterien unterscheiden sich in den 5. und 7. Klassen:
- 5. Klasse: Aufnahme nach Rankingliste (10 Punkte Gutachten Grundschule, 10 Punkte Schnelllernertest) – Geschwister spielen hier keine Rolle
- 7. Klasse: Aufnahme 60% nach Rankingliste, 10% Härtefälle (ersatzweise Geschwisterregelung), 30% Los
Für die fünften Klassen sind die Bewertungen im Kompetenzgutachten auf der Förderprognose von Bedeutung. Sind alle Kompetenzen mindestens mit „gut ausgeprägt“ bewertet, erhält das Kind einen Punkt. Für jede weitere der hervorgehobenen Kompetenzen erhält es einen weiteren Punkt, bessere Leistungen in anderen Kompetenzen bleiben unberücksichtigt.
Gehen Sie bitte mit den Grundschulen ins Gespräch, wenn unterschiedliche Auffassungen über die Kompetenzen bestehen.
Alle Schüler erhalten während der 10. Klasse Informationen durch den Mittelstufenkoordinator Herrn Tietz, der Ihnen auch alle Formalien in einem Moodle-Kurs zusammenstellt.
Falls Sie sich bereits im Voraus informieren möchten, können Sie das auf unserer Webseite sowie in einem gesonderten Beitrag und auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Auch dazu informiert Herr Tietz die Schüler rechtzeitig.
Die Prüfung in besonderer Form besteht aus einer Präsentation mit anschließendem Prüfungsgespräch. Die Präsentation ist in allen in der Klasse 10 erteilten Fächern mit Ausnahme von Deutsch, Englisch und Mathematik möglich. Die Themenwahl ist schriftlich an die betreuende Lehrkraft in der den Schülern mitgeteilten Frist einzureichen. Die Schüler erhalten danach eine schriftliche Mitteilung über die Festsetzung der Thematik.
Die Prüfung ist grundsärtlich als Gruppenprüfung zu halten, Ausnahmen können begründet beantragt werden.
Alle Schüler und Eltern werden in der 10. Klasse durch die Pädagogische Koordinatorin Frau Polzin über die Kurswahl informiert, dabei werden auch notwendige Unterlagen ausgegeben. Bei weiteren Fragen steht Frau Polzin per E-Mail zur Verfügung.
In den ersten zwei Wochen des ersten Semesters dürfen Leistungskurse gewechselt werden, danach nicht mehr. Grundkurse können vor Beginn des nächste Semesters in Absprache mit Frau Polzin gewechselt, getauscht und verschoben werden.
Ein Rücktritt ist nur einmal in der Qualifikationsphase möglich. Eine bestandene Abiturprüfung kann nicht wiederholt werden. Die maximale Verweildauer in der Oberstufe beträgt somit 4 Jahre.
Für alle Fragen rund um das MacBook und die digitalen Systeme am ONG steht das ONG-Rechenzentrum im Raum 1.25 oder per Mail unter support@ong.berlin zur Verfügung. Weitere Anleitungen finden Sie zusätzlich hier.
Um den Umgang mit den Rechnern sicher zu gestalten, haben wir verbindliche Regeln für den Rechnerumgang. Diese finden Sie wie folgt für die Klassen 5-8 und die Klassen 9-12.
Alle notwendigen Schritte führen Informatik-Lehrerinnen und Lehrer in den ersten Wochen mit Ihren Kindern durch. Dazu zählt auch die Installation notwendiger Software.
Die Schule nutzt grundsätzlich nur kostenlose Apps. Wird eine kostenpflichtige Anwendung benötigt, werden Schullizenzen zur Verfügung gestellt.
Auch Sie sind herzlich eingeladen, das Gerät kennenzulernen. Zu Beginn jedes Schuljahres bieten wir für Sie Elternseminare für die Eltern der neuen Klassen zum MacBook an.
Nein, Richtwert sind 30 Minuten pro Block. In den ersten Jahren beginnen wir mit einem Tag in der Woche. Mit der Zeit dürfen Schüler selbst wählen, ob sie am Mac oder handschriftlich schreiben.
Grundsätzlich kann Ihr Kind jeden Mac nutzen. Voraussetzung ist, dass die aktuelle Software funktioniert. Gern empfehlen wir Ihnen auf der 0. Elternversammlung ein Gerät.
Sind Fragen offen geblieben?
Besuchen Sie uns beim Tag der offenen Tür oder kommen Sie zu unseren Elterninformationsabenden.