Pro Jahrgang werden in der Regel zwei fünfte Klassen mit je 30 Schülerinnen und Schülern und zwei siebte Klassen mit je 32 Schülerinnen und Schülern aufgenommen.

Die Kriterien unterscheiden sich in den 5. und 7. Klassen:

  • 5. Klasse: Aufnahme nach Rankingliste (10 Punkte Gutachten Grundschule, 10 Punkte Schnelllernertest) – Geschwister spielen hier keine Rolle
  • 7. Klasse: Aufnahme 60% nach Rankingliste, 10% Härtefälle (ersatzweise Geschwisterregelung), 30% Los

Für die fünften Klassen sind die Bewertungen im Kompetenzgutachten auf der Förderprognose von Bedeutung. Sind alle Kompetenzen mindestens mit „gut ausgeprägt“ bewertet, erhält das Kind einen Punkt. Für jede weitere der hervorgehobenen Kompetenzen erhält es einen weiteren Punkt, bessere Leistungen in anderen Kompetenzen bleiben unberücksichtigt.

Gehen Sie bitte mit den Grundschulen ins Gespräch, wenn unterschiedliche Auffassungen über die Kompetenzen bestehen.