In der Schülerversammlung, die in regelmäßigen Abständen stattfindet, treten alle gewählten Klassen- und Kurssprecher der Schule unter der Leitung von dem/der amtierenden Schulsprecher/in zusammen. Sie bietet den Schülerinnen und Schülern eine Plattform, ihre Anliegen anzusprechen, neueste Informationen über das Schulleben zu erhalten und auch selbst bei wichtigen Entscheidungen mitreden zu können.
So ist in jedem anderen wichtigen Gremium der Schule mindestens ein/e Vertreter/in der Schülerschaft anwesend und sorgt dafür, dass die Forderungen der Schülerversammlung sowohl von den Lehrern als auch der Schulleitung wahrgenommen werden. Die Schülervertretung war zum Beispiel mit in die Entscheidung eingebunden, ob die Schule eine Rechnerschule wird oder nicht.
Sie ist also auch ein wichtiges demokratisches Element in der Struktur der Schulpolitik. Schüler/innen können sich hier mit den Grundprinzipien des demokratischen Handelns vertraut machen und gleichzeitig die Zukunft der Schule mitbestimmen
Doch jede/r designierte Klassen-/Kurssprecher/in muss immer die Meinung seiner/ihrer Mitschüler/innen vertreten, darf sich also nicht von persönlichen Ansichten fehlleiten lassen. Um dies zu garantieren, werden von jeder Klasse (bzw. jedem Kurs) zwei Sprecher/innen in die Sitzung gewählt – mit einer regulären Amtszeit von einem Jahr.