Wahlpflichtunterricht in Klasse 9
Neben dem regulären Fachunterricht im Klassenverband muss jeder Schüler auch in Klasse 9 Wahlpflichtkurse besuchen. Schüler der Schnelllernerklassen können zwei Kurse wählen (aus jeder Schiene einen). Sie müssen aber nur einen Kurs belegen. Schüler der Regelklassen müssen aus jeder Schiene einen Kurs wählen.
Die Kurse werden innerhalb des Jahrgangs klassenübergreifend eingerichtet und sind von allen Schülern verpflichtend zu besuchen. Dabei erfolgt eine Kurswahl durch die Schüler im Rahmen der schulischen Vorgaben.
In den WPU-Kursen wird in jedem Halbjahr eine Klassenarbeit (in der 3. Fremdsprache zwei) geschrieben. Die Zeugnisnoten der WPU-Kurse sind versetzungsrelevant.
Die Schüler/Schülerinnen der Bläserklasse können zusätzlich den Kurs “Bläserklasse” wählen. Dieser findet jahrgangsübergreifend statt und setzt den bisherigen Bläserklassenunterricht fort.
Folgende Kurse sind wählbar:
1. Schiene
2. Schiene
* Soll die 3. Fremdsprache auch in der Oberstufe belegt werden, muss der entsprechende Kurs durchgängig ab Klasse 8 besucht werden. Ein späterer Einstieg (in Klasse 9, z.B.) in die Fremdsprache ist nicht möglich. Die Schule kann nicht garantieren, dass es für die 3. Fremdsprache ein Unterrichtsangebot in der Oberstufe geben wird.
** Soll Informatik in der Oberstufe belegt und ggf. als Prüfungsfach gewählt werden, muss der entsprechende Kurs durchgängig, d.h. sowohl in Klasse 9 als auch 10 besucht werden. Ein späterer Einstieg in das Fach ist nicht möglich.
Fächer, die von weniger als 10 Schülern gewählt werden (Ausnahme: 3. Fremdsprache), werden nicht eröffnet.
Die Wahl der Kurse erfolgt auf dieser Seite im Zeitraum 31. Januar 2024 – 25. Februar 2024. Erfolgt keine Wahl, entscheidet die Schule über die Kurswahl.
Bitte triff nachfolgend deine Wahl:
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