Für Freitag gelten folgende Regelungen und Empfehlungen des Senats für Bildung, Jugend und Wissenschaft:

Das ONG ist geöffnet und bietet Unterricht und Betreuung im vorgesehenen Rahmen an.

Den Erziehungsberechtigten wird aufgrund der Unwetterwarnung freigestellt, ob sie ihre Kinder am 06.12.2013 zur Schule schicken; insbesondere bei schwierigen Witterungssituationen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Schulunterricht. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden in eigener Verantwortung. Im Zweifel geht die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler vor: Schülerinnen und Schüler, die ihre Schulen wegen widriger Witterungsverhältnisse nicht erreichen können oder diese vorzeitig verlassen, gelten als entschuldigt.

Die Lehrkräfte und das weitere pädagogische Personal sind grundsätzlich verpflichtet, zum Dienst zu erscheinen.

Treten während des Schulbetriebs Witterungs- und Straßenverhältnisse auf, die eine besondere Gefährdung der Schülerinnen und Schüler bzw. der Beschäftigten auf dem Heimweg erwarten lassen, entscheidet die Schulleitung in Abstimmung mit der regionalen Schulaufsicht über eine vorzeitige Beendigung des Schulbetriebs. Minderjährige Schülerinnen und Schüler werden nur nach Hause entlassen, wenn der vorzeitige Heimweg gesichert ist.

Ausflüge, Wandertage oder andere Aktivitäten in der Natur sollten bitte auf einen anderen Tag verschoben werden.