Weg zum Sportunterricht

  • Mit der folgenden Auswahl willige ich ein, dass mein Kind ab sofort den Weg zwischen dem Schulgelände und dem ONG zugeteilten Sportanlagen (Eugen-Roth-Weg, Sportplatz Grabensprung, Tennisplatz Lappiner Straße) selbstständig zurücklegen darf. Dies gilt unter folgenden Bedingungen:

    1. Die Klasse wird durch den/die Sportlehrer/in über das Verhalten auf öffentlichen Wegen und konkrete Gefahrenstellen belehrt.
    2. Die Klasse wird mindestens die ersten zwei Unterrichtsstunden im Schuljahr auf dem Weg begleitet.
    3. Die Entscheidung, ab wann die Klasse den Weg selbstständig zurücklegt, trifft der/die Sportlehrer/in gemeinsam in Absprache mit der Klassenleitung. Die Eltern werden im Vorfeld schriftlich informiert.
    4. Die Schüler gehen mindestens in 3er-Gruppen, kein Schüler geht allein.
    5. Die Entscheidung kann jederzeit durch die Klassenleitung, die Fachlehrer oder 
die Eltern zurückgenommen werden. 


    In den Randstunden kann die Sportanlage Treffpunkt bzw. Entlassungsort sein. Der versicherungsrechtliche Status durch das Land Berlin ändert sich dadurch nicht.