Aktuelle Position: 

Kompetenzgutachten der Grundschule für den Übergang zur 5. Klasse

Die Auf­nah­me in die 5. Klas­se erfolgt über Ran­king­lis­te. Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler kön­nen maxi­mal 20 Punk­te errei­chen: 5 Punk­te für die Noten in den Kern­fä­chern (Mathe­ma­tik, Sach­kun­de, Eng­lisch, Deutsch), 10 Punk­te im Eig­nungs­test (erar­bei­tet durch den Schul­psy­cho­lo­gi­schen Dienst) und 5 Punk­te für das Kom­pe­tenz­guta­chen.

Sind alle Kom­pe­ten­zen min­des­tens mit „gut aus­ge­prägt“ bewer­tet, erhält das Kind einen Punkt. Für jede wei­te­re der her­vor­ge­ho­be­nen „beson­ders aus­ge­präg­ten“ Kom­pe­ten­zen erhält es einen wei­te­ren Punkt: maxi­mal vier Punk­te, wie in der Tabel­le dar­ge­stellt. Bes­se­re Leis­tun­gen in ande­ren Kom­pe­ten­zen blei­ben unberücksichtigt.

Das Kom­pe­tenz­gut­ach­ten muss in der Grund­schu­le durch die Eltern ange­for­dert wer­den. In der Regel erhal­ten es die Schü­le­rin­nen und Schü­ler zum Halb­jah­res­zeug­nis im 4. Jahr­gang. Gehen Sie bit­te mit den Grund­schu­len ins Gespräch, wenn unter­schied­li­che Auf­fas­sun­gen über die Kom­pe­ten­zen bestehen.

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